Wasserqualität


Oberstes Ziel der Wassergenossenschaft ist neben der Versorgungssicherheit die Aufrechterhaltung einer einwandfreien Trinkwasserqualität.

Im Rahmen der Eigenkontrolle ist die Wassergenossenschaft verpflichtet, regelmässige Wasseruntersuchungen durch eine amtlich authorisierte Prüfstelle vornehmen zu lassen. Vom Amt der Landesregierung (Lebensmittelbehörde) sind dabei auf Basis der Trinkwasserverordnung 2001 (TWV) die Anzahl der Probenentnahmestellen, der Untersuchungsumfang und die Untersuchungshäufigkeit wie folgt vorgeschrieben:

Neben der Probenentnahme und der Wasseranalyse kommt dem Lokalaugenschein eine besondere Bedeutung zu, bei dem der hygienische und technische Zustand der Anlage sowie die Einhaltung der Schutzgebietsauflagen überprüft werden.


Die Hauptkomponenten der Wasseranalyse sind:

Die Untersuchungen unterscheiden zwischen



Zusätzlich zu den oben angeführten Abkürzungen (RW,RZ,ZHK,GW) werden im nachfolgend dargestellten Prüfbefund noch folgende Abkürzungen verwendet :


Der folgende Prüfbefund basiert auf einer Wasserprobe, welche am 02. Oktober 2024 bei einem Kaltwasserhahn in der Volksschule Walding entnommen wurde.


Parameter phys.
Einheit
Messwert Grenzwert der
Trinkwasserverordnung
Geruch   geruchlos  
Geschmack   --  
Färbung   farblos  
Trübung   klar  

Parameter phys.
Einheit
Messwert Grenzwert der
Trinkwasserverordnung
Gesamthärte °dH 9,9 -
Karbonathärte °dH 9,6 -
Temperatur °C 18 25
pH-Wert pH 7,7 6,5-9,5(RZ)
El.Leitfähigkeit μS/cm 361 2500(RZ)

Parameter phys.
Einheit
Messwert Grenzwert der
Trinkwasserverordnung
Koloniezahl bei 22°C KBE/ml 0 100(RZ)
Koloniezahl bei 37°C KBE/ml 1 20(RZ)
Escherichia coli KBE/100ml 0 n.n.(ZHK)
Coliforme Bakterien KBE/100ml 0 n.n.(ZHK)
Enterokokken KBE/100ml 0 n.n.(ZHK)

Parameter phys.
Einheit
Messwert Grenzwert der
Trinkwasserverordnung
Ammonium NH4 mg/l <0,061 0,5(RZ)
Nitrite NO2 mg/l <0,006 0,1(ZHK)